Haftungsausschluss
Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Haftungsausschluss den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:- den Veranstalter, die Veranstaltergemeinschaft, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer,
- die Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation und durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
- die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mechaniker), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den/die eigenen Fahrer/in (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer, Mechaniker gehen vor!) und eigene Helfer.
Verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Haftungsausschluss allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Alle etwaigen Haftungsansprüche sind auf den maximalen Umfang bzw. Betrag der jeweiligen Haftpflichtversicherung des Veranstalters begrenzt.